Kurzclips

"Besprechen Sie das mit Putin!" – Abgeordnete der Regierungsparteien wettern gegen Russlanddeutschen

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag über das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz debattiert, das den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union mit dem deutschen Rechtsrahmen verknüpft.

Der Bundesminister für Digitales und Verkehr Volker Wissing von der FDP betonte, es sei allerhöchste Zeit, etwas gegen die zunehmende Desinformation und Hassrede zu tun, denn schließlich würden bald Wahlen in diesem und im kommenden Jahr stattfinden. Man dürfe das Internet nicht Demokratie- und Menschenfeinden überlassen.

Der Bundestagsabgeordnete der AfD Eugen Schmidt wurde während seiner Rede aufgrund seiner Herkunft durchgehend von anderen Abgeordneten des Bundestages angefeindet. Ein Abgeordneter der FDP warf ihm anschließend vor, Verbindungen zu russischen Nachrichtendiensten zu haben. Schmidt riet ihm, sich mehr auf die Meinungsfreiheit zu konzentrieren und dafür zu kämpfen, eventuell könnte die FDP dann auch in Zukunft wieder in den Bundestag einziehen.
Schmidt ging nach eigenen Angaben wegen "unwahrer Tatsachenbehauptungen" auch gegen die Berichterstattung über die Veranstaltung vor und erwirkte eine Unterlassungserklärung der Bild-Zeitung.

Das Digitale-Dienste-Gesetz wurde durch die Parteien der "Ampel"-Koalition gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke beschlossen.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.