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Vorwurf "Volksverhetzung": COVID-Impfgegner Bhakdi freigesprochen

Am Dienstag kam es zu einem ungewöhnlich starken Andrang am Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön. Grund dafür war der anberaumte Prozess gegen den pensionierten Wissenschaftler und Mediziner Sucharit Bhakdi, dem Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen wurde. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die Äußerungen Bhakdis nicht strafbar waren und nicht als volksverhetzend zu werten sind.

Am Dienstag kam es zu einem ungewöhnlich starken Andrang am Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön. Grund dafür war der anberaumte Prozess gegen den pensionierten Wissenschaftler und Mediziner Sucharit Bhakdi, dem Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen wurde. Zuvor hatte die Kieler Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung gegen Bhakdi abgelehnt und das Verfahren eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft nahm sich dann der Sache an und machte Bhakdi den Prozess in Plön.

Dessen Verteidigung spricht von einer Politisierung des Falls und erhob kurz nach Prozessbeginn den Vorwurf, dass die Anklage unvollständig und unzulässig sei, da aus dieser unter anderem hervorging, dass die Staatsanwaltschaft mindestens eines der beanstandeten Videos nicht in voller Länge gesehen hatte. Wie seine Verteidigung jedoch mahnte, seien diese Aussagen im ganzen Kontext zu sehen und die Staatsanwaltschaft hätte auch in Richtung Entlastung des Angeklagten ermitteln müssen.

Das besagte 90-minütige Interview vom April 2021 zur Coronapolitik in Israel wurde dann noch einmal im Gerichtssaal in voller Länge gezeigt. Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro für den Angeklagten gefordert. Nach neun Stunden Verhandlung kam das Gericht dann zu dem Urteil, dass zwar gewisse Äußerungen womöglich nicht akzeptabel waren, aber eben nicht strafbar, und im Kontext gesehen für mehr Demokratie warben und nicht als volksverhetzend zu werten sind.

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