International

Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin – Moskau zeigt sich gleichgültig

Der Internationale Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die Beauftragte für die Rechte der Kinder Maria Lwowa-Belowa. Das russische Außenministerium erklärt daraufhin, dass die Entscheidungen des Gerichtshofs für Russland keine Bedeutung haben.
Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Putin – Moskau zeigt sich gleichgültigQuelle: Sputnik © Ramil Sitdikow

Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die Kinderbeauftragte Maria Lwowa-Belowa sind in den Haag ausgestellt worden. Der Internationale Strafgerichtshof veröffentlichte den entsprechenden Erlass auf der Webseite. In der Erklärung heißt es:

"Heute, am 17. März 2023, hat die Vorverfahrenskammer II des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) einen Haftbefehl ausgestellt: gegen Wladimir Wladimirowitsch Putin und Maria Alexejewna Lwowa-Belowa."

Im Dokument wird behauptet, dass sie "mutmaßlich für das Kriegsverbrechen der illegalen Deportation der Bevölkerung (Kinder) aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich" seien. Dies erfolge demnach seit dem 24. Februar 2022.

Dmitri Peskow, der russische Präsidentensprecher, wies darauf hin, dass Russland, wie eine Reihe anderer Staaten, die Befugnisse dieses Gerichts nicht anerkenne.

Unterdessen reagierte das russische Außenministerium darauf äußerst unbeeindruckt. Die Sprecherin des Ressorts Maria Sacharowa unterstrich, die Urteile des Internationalen Strafgerichtshofs hätten für Russland keine Bedeutung, auch nicht in rechtlicher Hinsicht. Die Diplomatin weiter:

"Russland arbeitet nicht mit diesem Organ zusammen, und mögliche Verhaftungs-'Verschreibungen', die vom Internationalen Gerichtshof ausgehen, sind für uns rechtlich null und nichtig."

Lwowa-Belowa wiederum bezeichnete die Situation als Anerkennung für die Arbeit zur Unterstützung der Kinder russischer Bürger, die sich in Kriegsgebieten befinden:

"Es ist wunderbar, dass die internationale Gemeinschaft die Arbeit zur Unterstützung der Kinder in unserem Land zu schätzen weiß, dass wir sie nicht in Kriegsgebieten zurücklassen, dass wir sie herausholen, dass wir gute Bedingungen für sie schaffen, dass wir sie mit liebevollen, fürsorglichen Menschen umgeben."

Andrei Klischas, Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungsgesetzgebung und Staatsaufbau des Föderationsrates, schrieb auf seinem Telegram-Kanal, dass "das Gericht mit dieser absurden Entscheidung den Weg der Selbstliquidation eingeschlagen hat". "Russland sollte sofort einen Haftbefehl gegen alle IStGH-'Richter' erlassen", fügte Klischas hinzu.

RT-Chefin Margarita Simonjan verhöhnte den Haftbefehl wie folgt:

"Ich würde gerne das Land sehen, das Putin gemäß dem Haager Urteil verhaften wird. In etwa acht Minuten. Oder wie lang die Anflugzeit in dessen Hauptstadt wäre."

Kein Wunder, dass Kiew die Entscheidung begrüßte. Der ukrainische Außenminister Dmitri Kuleba brachte zum Ausdruck, dass "sich die Räder der Gerechtigkeit drehen".

Mehr zum Thema - Die Haager Abkommen: Eine russische Idee, die jetzt gegen Moskau verwendet werden soll

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.