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Gehen Sie weiter ...: Wie das Paul-Ehrlich-Institut Impfschäden vertuscht und Analysen verhindert

Als die Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit den COVID-19-Vakzinen explodierten, löschte das Paul-Ehrlich-Institut seine Datenbank über Nebenwirkungen der Vorjahre und damit die einzige Vergleichsmöglichkeit zu anderen Impfungen. Von Informationsfreiheit hält es wenig.
Gehen Sie weiter ...: Wie das Paul-Ehrlich-Institut Impfschäden vertuscht und Analysen verhindertQuelle: www.globallookpress.com © Florian Gaertner/photothek.de

Eine Analyse von Susan Bonath

Die Impfopfer sind nicht mehr zu übersehen: Wohl dutzendfach berichteten sogar Mainstream-Medien inzwischen über Geschädigte durch die COVID-19-Vakzine. Wie viele Menschen das wirklich betrifft, weiß keiner. Denn es wird nicht untersucht. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) will offenbar, dass das so bleibt. Immer mehr brisante Daten hält es unter Verschluss. Auch den Vergleich zu früheren Impfungen verhindert es aktiv. Seit einem Jahr ist die Datenbank über gemeldete Impfnebenwirkungen in den Vorjahren von seiner Webseite verschwunden – und wird es womöglich bleiben.

Dabei könnte nur ein Vergleich mit den Meldefällen der Vorjahre die Behauptungen der Verfechter der mRNA-Präparate be- oder widerlegen. Demnach seien die neuartigen Vakzine nicht risikoreicher als frühere Impfungen. Doch ist das wirklich so? Ein Bürger wollte es genauer wissen. Er beantragte nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) alle Dokumente zu den Vorgängen im Zusammenhang mit dem Schließen der Datenbank. Doch das PEI watschte ihn ab und verdeutlichte, was es von Transparenz hält: Nichts.

Explodierende Verdachtsfälle

Von vorne: Als die Bundesregierung kurz vor dem Jahreswechsel 2020/2021 ihre Impfkampagne gegen COVID-19 umzusetzen begann, schossen beim PEI nach kurzer Zeit die Meldungen von vermuteten Impf-Komplikationen in die Höhe. Bereits nach zwei Monaten waren dort laut Sicherheitsbericht vom 4. März 2021 (hier abrufbar) fast 12.000 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen eingegangen, darunter gut 2.000 schwerwiegende und 330 tödliche.

Bezogen auf die damals 5,91 Millionen verabreichte Impfdosen ergab sich schon damals ein fragwürdiges Sicherheitsprofil: Auf 493 verimpfte Dosen kam eine Verdachtsfallmeldung, auf rund 3.000 Spritzen eine schwerwiegende und auf knapp 18.000 Vakzingaben ein angezeigter Todesfall. Das PEI blieb gelassen. Auf etliche Nachfragen der Autorin erklärte es stets: Ein zeitlicher sei noch kein kausaler Zusammenhang. Das Problem: Die Meldefälle werden und wurden nie systematisch klinisch untersucht.

Bis zum Jahresende 2021 war die Zahl der verabreichten Impfdosen laut PEI-Sicherheitsbericht vom 7. Februar 2022 auf knapp 149 Millionen gestiegen, die der Verdachtsmeldungen auf fast 245.000, darunter knapp 30.000 schwerwiegende und 2.255 tödliche. Damit kam ein gemeldeter Todesfall auf rund 66.000 und ein schwerer Schaden auf knapp 5.000 Vakzingaben.

Ein ähnliches Bild tat sich sehr früh bei Kindern und Jugendlichen auf, obwohl diese kaum von Corona betroffen waren. Nur viereinhalb Monate nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Kinder ab zwölf Jahren waren beim PEI mehr als 3.700 Verdachtsmeldungen von geimpften Minderjährigen eingegangen, darunter über 1.000 Betroffene von anhaltenden Komplikationen und acht Todesfälle.

PEI entfernte Datenbank

Doch die Verantwortlichen beriefen sich weiterhin auf fehlende Beweise für Kausalzusammenhänge. Sie stützten sich also auf ihr eigenes Unterlassen genauer Untersuchungen – und tun dies bis heute. Allzu große Besorgnis wollten sie wohl auch nicht aufkommen lassen. Seit Januar des vorigen Jahres erfährt die interessierte Öffentlichkeit beim PEI nichts mehr über schwere und tödliche Verdachtsfallmeldungen bei Minderjährigen. Seit Mitte des vergangenen Jahres verschweigt es auch die übrigen Todesfälle.

Dabei hatte das PEI bereits bis Juni 2022 mehr als 3.000 Anzeigen zu Verstorbenen erhalten, bei denen Ärzte oder Angehörige die COVID-19-Impfung als Ursache vermuteten. Bis Ende Oktober summierte sich die Anzahl der gemeldeten schwer Geschädigten auf fast 51.000. Das ist keine Kleinigkeit. Schwer vorstellbar, dass es bei früheren Impfungen ähnlich viele waren.

Hier böte sich der Vergleich mit den Daten der Vorjahre an. Bis vor einem Jahr war beim PEI auch die sogenannte UAW-Datenbank (UAW = unerwünschte Arzneimittel-Wirkungen) ab dem Jahr 2000 abrufbar.

Doch seit dem 14. April 2022 ist diese verschwunden. An der Stelle, an der sie einst zu finden war, liest man seither Folgendes (Fehler im Original):

"Da diese nationale Datenbank nicht mehr den hohen IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit im Informationstechnik (BSI) entsprach, hat das Paul-Ehrlich-Institut die Darstellung der Verdachtsfallmeldungen in der bisherigen Form zu deren technischer Erneuerung vorübergehend 'on hold' (Anm. d. Red.: in Wartestellung) gesetzt."

Das PEI übermittle diese Fälle aber der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, beschwichtigt es. Das Problem: Die EMA publiziert dort gemeldete Verdachtsfälle im Zusammenhang mit einzelnen Arzneimitteln nur insgesamt für den europäischen Wirtschaftsraum. Schon diese Daten sind für Laien schwer zu finden. Genauere Analysen für einzelne Länder wie Deutschland sind nur unvollständig möglich. Dafür benötigen Interessierte zudem weitaus mehr IT-Kenntnisse als der Bevölkerungsdurchschnitt und spezielle Software.

Beim PEI findet man nun statt der bisherigen Übersicht noch einige Datenblätter mit untereinander gereihten Meldefällen, teils in englischer Sprache, die man herunterladen und in mühsamer Arbeit analysieren könnte. Das ist für Laien kaum praktizierbar. Da stellt sich die Frage: Wann kommt die halbwegs übersichtliche Datenbank wie angekündigt zurück? Welchen Zeitraum versteht das PEI unter "vorübergehend"?

Kein Gesetz, keine Ambitionen

Dies wollte ein der Autorin bekannter Antragsteller, der seinen Namen nicht öffentlich lesen will, vom PEI wissen. Über das Internetportal Frag den Staat beantragte er nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) alle behördlichen Schriftstücke zur Planung einer Wiederveröffentlichung sowie zur angeblich amtlichen Feststellung mangelhafter IT-Sicherheit. Die Antwort des Instituts kam zwei Wochen verspätet – und sie ist ernüchternd. Das PEI argumentiert zunächst mit einem fehlenden Gesetz:

"Die Darstellung von an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten Verdachtsfällen zu Nebenwirkungen sowie die Bereitstellung einer frei recherchierbaren nationalen UAW-Datenbank bleibt ein freiwilliges, zusätzliches Serviceangebot des Paul-Ehrlich-Instituts für die Öffentlichkeit ohne entsprechenden gesetzlichen Auftrag."

Mit seinen weiteren Ausführungen driftet das PEI in schwammige Phrasen ab, die darauf hindeuten, dass eine Wiederveröffentlich womöglich gar nicht erwünscht ist. So schreibt es:

"Für die Konzeption, Planung und Umsetzung eines solchen IT-Vorhabens ist die Zusammenarbeit mit einem oder mehreren externen Dienstleistern erforderlich, zu deren Beauftragung die Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu beachten sind. (...) Vor Ausschreibung und Auftragsvergabe ist die Finanzierung über einen genehmigten Projektantrag sicherzustellen. Unterlagen einschließlich eines Dokuments mit Angabe eines realistischen Zeitpunkts für die geplante Erneuerung der UAW-Datenbank liegen hierzu aktuell nicht vor."

Übersetzt in Normalbürger-Sprache kann man das PEI so interpretieren: Weil es kein Gesetz gibt, müsse es die Daten eigentlich gar nicht veröffentlichen. Es denke aber trotzdem darüber nach, wie dies angeblich sicherer gelingen könne. Weiter sei es binnen eines Jahres leider nicht gekommen. Kurzum: Gehen Sie weiter, fragen Sie in ein paar Jahren noch mal nach.

Mehr noch: Dem weiteren Wortlaut der Behörde zufolge gab es gar keine Kommunikation mit anderen Behörden über angebliche Sicherheitsprobleme. Man könnte auf die Idee kommen, dass diese Begründung womöglich nur ein Vorwand ist. Es ist wirklich merkwürdig: Ausgerechnet zu einer Zeit, in der die Nebenwirkungen durch die massenhaft verimpften neuartigen Präparate explodierten, nahm das PEI die einzige Vergleichsmöglichkeit mit anderen Impfstoffen vom Netz.

Staatlich unterdrückte Aufklärung

Der Antragsteller, der nach eigenen Angaben selbst in einer Bundesbehörde arbeitet, reagierte entäuscht auf die langatmige, aber inhaltsarme Antwort des PEI. Er bezeichnete sie als "nicht befriedigend". Das Institut sei nicht auf den Kern seiner Fragen eingegangen. Er monierte:

"Jahrelang läuft die öffentlich zugängliche UAW-Datenbank zufriedenstellend und ohne IT-Zwischenfälle, und auf einmal stellt das PEI fest, dass die Datenbank vom Netz und 'on hold' gesetzt werden muss."

Das Institut führe hier einen "offensichtlich konstruierten Vorwand" an, um "just in dem Moment, wo die Datenlage zu mRNA-Impfnebenwirkungen brisant wird", die Vergleichsdaten von der Webseite zu nehmen. Es sei "erschreckend, dass eine Bundesbehörde einem Bürger dieses Landes so einen Bären als Antwort aufbindet", so der Antragsteller weiter. Die Führung des PEI unterdrücke damit bewusst Transparenz und Aufklärung und sehe über die Notlagen geschädigter Menschen hinweg. Es gehe immerhin um "schwere öffentliche Gesundheitsschäden" und teils nachgewiesene Todesfälle, mahnte er.

Was besagen die entfernten PEI-Daten?

Die vom PEI entfernten Daten liegen der Autorin allerdings vor. Demnach wurden der Bundesbehörde in den Jahren 2000 bis 2020, ein Zeitraum von 21 Jahren, insgesamt knapp 54.500 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen über alle Impfstoffe hinweggemeldet. 24.438 Fälle davon stufte es als schwerwiegend ein. Außerdem wurden dem PEI 456 Todesfälle angezeigt, bei denen eine Impfung als Ursache vermutet wurde.

Die Meldungen zu den COVID-19-Präparaten übersteigen diese Zahlen um ein Vielfaches. Wie in den Sicherheitsberichten nachzulesen ist, hatte das PEI bis zum 30. Juni 2022 – also binnen eineinhalb Jahren Impfgeschehen – bereits 3.023 nach einer Impfung Verstorbene erfasst. Bis zum 31. Oktober letzten Jahres vermeldete es insgesamt 333.492 registrierte Verdachtsfälle, darunter 50.833, die es als schwerwiegend einstufte. Die bis dahin aufgelaufene Zahl der Todesfälle verschwieg es.

Als "schwerwiegend" gelten für das PEI nach eigenen Angaben "gemäß Paragraf 4 Absatz 13 Arzneimittelgesetz Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohlich sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen, zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalitität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen".

Der Begriff "Kongenital" bezeichnet durch Substanzen ausgelöste schwere genetische und organische Defekte bei Ungeborenen. Zugleich beschwichtigt das PEI auf seiner Seite: Im Zusammenhang mit den COVID-19-Präparaten könne dies nicht so eng gefasst werden, weil das Institut zur Kategorie "schwerwiegend" auch "unerwünschte Reaktionen von besonderen Interesse" zähle, die nicht zwingend sehr schwer seien. Das erinnert an die Vermischung von "an oder mit COVID-19 verstorben". Beides verunmöglicht genaue Untersuchungen.

28-mal mehr Todesfälle gemeldet als früher

Da diese Vermischung aber wohl schon immer erfolgte, lohnt sich ein Vergleich der Meldedaten dennoch. Dazu ist es nötig, die Zahlen der verspritzten Impfdosen einzubeziehen. So verharmlosen eifrige Verfechter der neuen Präparate die vielen Meldefälle gern mit der Behauptung, wonach jetzt viel mehr geimpft wurde.

Eine ungefähre Anzahl der verabreichten Impfungen in den Jahren 2000 bis 2020 kann man anhand von Daten des Statistischen Bundesamtes errechnen. Demnach wurden in den Jahren 2003 bis 2020 in Deutschland rund 673 Millionen Impfdosen verabreicht. Die fehlenden drei Jahre müssen mit einem Mittelwert aus den statistisch erfassten Daten aufgefüllt werden. So kommt man auf etwa 785 Millionen Vakzingaben in den 21 Jahren vor Beginn der COVID-19-Impfungen in der Bundesrepublik.

Wenn man die vom PEI in diesem Zeitraum erfassten Meldefälle dazu ins Verhältnis setzt, ergibt sich Folgendes: Von 2000 bis 2020 wurde dem Institut etwa ein Verdachtsfall pro 14.400 verimpften Dosen angezeigt. Ein schwerwiegender Meldefall kam auf rund 32.100 Vakzingaben, ein angezeigter Verdachtstodesfall auf zirka 1,72 Millionen Impfungen.

Die Anzahl der verspritzten COVID-19-Impfdosen vermeldet das RKI fortlaufend. Demnach wurden bis Ende Juni des letzten Jahres rund 183 Millionen Spritzen gesetzt, bis Ende Oktober waren es 188 Millionen – also etwa viermal weniger als in den 21 Jahren davor über alle Impfstoffe hinweg. Setzt man nun die angezeigten Verdachtsfälle wie schon für die Vorjahre dazu in Bezug, ergibt sich ein ernüchterndes Bild.

Demnach wurde dem PEI ein Verdachtsfall pro 564 verspritzen Dosen gemeldet – fast 26-mal mehr als in den 21 Vorjahren über alle anderen Impfstoffe hinweg.

Auf rund 3.700 verabreichte Impfungen kam dabei eine schwerwiegende Schadensmeldung – etwa achteinhalbmal häufiger als früher. Noch drastischer ist die Diskrepanz bei den Sterbefallmeldungen: Auf 60.536 Einzelimpfungen kam ein angezeigter Verstorbener – das sind, bezogen auf die Impfdosen, gut 28-mal mehr als in den 21 Jahren davor.

Ignoriert und vertuscht

Diese Analyse beruht auf ausschließlich auf Angaben aus offiziellen Quellen. Sie enthält daher die gleichen Unsicherheiten, die im Wesentlichen auf mangelhaften Daten und fehlender Forschung beruhen. Gleichwohl belegt sie ernsthafte Risikosignale seit Beginn der COVID-19-Impfungen. Statt diese endlich ernst zu nehmen und zu untersuchen, ignorieren und vertuschen die Verantwortlichen sie seit mehr als zwei Jahren. Oder um es mit den Worten des vom PEI abgewatschten Antragsstellers zu formulieren:

"Wie sie dieses Verhalten mit ihrem Gewissen vereinbaren können, ist mir schleierhaft, und ich kann Ihnen nur sagen, dass ich es nicht könnte. Ich schäme mich zutiefst für das Verhalten in den Bundesbehörden unter der Fachaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums."

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.

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