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Fall Ballweg: Stuttgarter Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Geldwäsche ein

Der Hauptanklagepunkt gegen den Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, bricht nach Monaten der Suche still und leise für die ermittelnde Behörde zusammen. Der nun benötigte Rechtfertigungsgrund für die weitere Inhaftierung Ballwegs bleibt nach wie vor unbekannt.
Fall Ballweg: Stuttgarter Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Geldwäsche einQuelle: www.globallookpress.com © Christoph Schmidt

Am 21. März hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach neun Monaten willkürlicher Untersuchungshaft Anklage gegen den Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, erhoben.

Nach der offiziellen Verkündung, dass die Ermittlungen wegen Geldwäsche eingestellt wurden, bleibt jetzt erst recht vollkommen unklar, worauf sich die Staatsanwaltschaft inhaltlich berufen will. Zu Wochenbeginn hieß es lapidar, dass aktuell keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden könnten, so ein Sprecher der Behörde.

Die Nachrichten-Webseite Pleiteticker des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt erfuhr jetzt "exklusiv" von einem Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, dass "sämtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen den Querdenken-Gründer eingestellt wurden". Zu dieser brisanten Entwicklung heißt es im Artikel:

"Verteidiger und CDU-Landtagsabgeordneter Dr. Reinhard Löffler gegenüber Achtung, Reichelt!: 'Ich hatte die Einstellung heute Morgen in der Post. Hinsichtlich der Anklage ist jetzt erst recht schleierhaft, was die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sein sollen'."

Diese Information stellte demnach "selbst für das Juristen-Team um den Querdenken-Gründer eine Überraschung" dar. Laut dem Artikel soll sich Michael Ballweg telefonisch aus der Haft zu Wort gemeldet haben:

"Ich bin erfreut. Die Wahrheit kommt immer ans Licht."

Im Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft, das Achtung, Reichelt!, dem Videoformat der Webseite, "exklusiv vorliegt", heißt es:

"Hinsichtlich der vorgenannten Tatvorwürfe wird das Verfahren gem. §170 Abs. 2 StPO eingestellt, da im Rahmen der Ermittlungen nicht der Nachweis erbracht werden konnte, dass die vom Beschuldigten ein- und ausgezahlten Barbeträge (…) tatsächlich aus Geldern, die aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen versuchten Betrugstat erlangt wurden, stammt, da der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum auch über größere Bargeldsummen aus anderen Quellen verfügte."

Dass der Beschuldigte, wie auch sein Anwaltsteam, bislang nur von der Anklage, aber nichts über den Grund für diese wissen, "sei einer speziellen terminlichen Konstellation geschuldet". Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte Pleiteticker mit, dass "anders als üblich, die Verteidigung nicht durch Zustellung der Klage, sondern vorab im Zusammenhang mit der Absage einer bevorstehenden Haftprüfung von der Klageerhebung erfahren hätte".

Querdenken-Gründer Michael Ballweg sitzt seit dem 29. Juni 2022 in U-Haft in Stuttgart-Stammheim. Der Artikel fasst erneut zusammen, dass "ursprünglich die ermittelnde Staatsanwältin dem IT-Unternehmer vorgeworfen hatte, 640.000 Euro Spendengelder, die Ballweg während der Coronakrise für Demos der Querdenken-Bewegung gesammelt hatte, für private Zwecke verwendet zu haben".

Der Tatvorwurf wurde laut Ballwegs Anwälten "inzwischen auf ein 146.000 Euro-Darlehen vermeintlich für eigene Zwecke und versuchten statt vollendeten Schenkungsbetrug heruntergekocht", so Pleiteticker.de.

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